Ob eine Kanalsanierung erforderlich ist, richtet sich in erster Linie nach dem aktuellen Zustand der Abwasserleitung. Schäden werden gemäß der DIN 1986-30 in unterschiedliche Dringlichkeitsstufen eingeteilt:
- Kategorie A: Schwerwiegende Schäden, die umgehend behoben werden müssen, um weitere Folgeschäden zu verhindern.
- Kategorie B: Mittlere Schäden, bei denen eine zeitnahe Sanierung empfohlen wird.
- Kategorie C: Leichte Schäden, die häufig im Rahmen einer regulären Wartung oder späteren Sanierungsmaßnahme behoben werden können.
Nach einer gründlichen Kamerainspektion bewerten wir den Zustand Ihrer Leitungen und bestimmen die notwendige Dringlichkeit der Kanalsanierung. Anschließend entwickeln wir ein individuelles Sanierungskonzept für Ihre Immobilie in München und Umgebung. Unsere Experten beraten Sie ausführlich und finden gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftliche und langfristig sinnvolle Lösung.